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Einbürgerungen

 

Besteht ein Anrecht auf Einbürgerung?

Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie ...

  • seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz sind, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • nicht vorbestraft sind,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
  • über staatsbürgerliches Grundwissen verfügen,
  • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue) bekennen,
  • über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit verfügen und
  • sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

 

Wichtig – Benötigte Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:

 

Formulare und Erklärungen:

  • Einbürgerungsantrag

o   Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen.

  • Erklärung zum Einbürgerungsantrag
  • Loyalitätserklärung
  • Merkblatt zur Verfassungstreue

Bitte füllen Sie den Antrag und alle Erklärungen vollständig aus und unterschreiben diesen NICHT. Die Unterschriften werden erst bei Antragsabgabe geleistet.

 

 

Allgemeine Unterlagen:

  • ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
  • gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
  • gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
  • ggf. Pass und Aufenthaltstitel des Ehegatten/Ehegattin

 

Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen (d.h. 1. Ehe, 2.Ehe, ...)
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
  • Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss

 

Bei allen ausländischen Dokumenten ist vorzulegen:

Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare

 

Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Antragsteller/innen:

  • B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF)

o   nur standardisierte Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder Goethe-Institut

  • Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule

o   nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden

  • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule

o   nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden

  • DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
  • Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
  • Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1) 

Es reicht einer der oben genannten Nachweise aus!

 

Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:

  • aktuelle Schulbescheinigung / Schulbescheinigung
  • die 4 letzten Versetzungszeugnisse

 

Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:

  • mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule

o   nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können anerkannt werden.

  • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule

o   nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können anerkannt werden.

  • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“
  • deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften

Es reicht einer der oben genannten Nachweise aus!

 

Einkommensnachweise:

  • bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 3 aktuelle Gehaltsabrechnung
  • bei Selbstständigen: der letzte Einkommenssteuerbescheid UND

o   Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten beiden

Quartale ODER

o   eine betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten beiden Quartale ODER

o   eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten beiden Quartale

  • bei Selbstständigen: Nachweis über bestehende Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie über getroffene Altersvorsorge.
  • bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rentenbescheid, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
  • Bei Kindergeldbezug: Nachweis anhand von Bescheid oder Kontoauszug
  • ggf. Arbeitsvertrag und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen des Ehegatten/Ehegattin

 

Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 5 Jahre:

  • Rentenversicherungsverlauf (zu beantragen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung) oder bei Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung/Steuerbescheide
  • Bescheinigung über Kindergartenbesuch / Schulbesuch / Studienzeiten (alle Studienbescheinigungen oder Exmatrikulation)
  • Bei EU-Bürgern: z. Bsp. Arbeitsverträge der letzten 5 Jahre

 

Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.

 

Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die dazu gehörigen Formulare sowie die benötigten Unterlagen bereits im Vorfeld zur Prüfung per Email unter einbuergerungen@friedberg-hessen.de zu. Wir prüfen Ihre Unterlagen und kommen auf Sie zu, falls noch Unterlagen fehlen.

Wenn Sie antragsberechtigt sind, müssen Sie noch persönlich vorsprechen und den Einbürgerungsantrag und alle Formulare bei uns unterschreiben. Dazu melden wir uns bei Ihnen und sprechen mit Ihnen einen Termin ab.

 

Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Vorsprache alle Antragsunterlagen gelesen und ausgefüllt haben und dass Sie alle Unterlagen im Original und in Kopien mitbringen, andernfalls müssen wir leider einen neuen Termin vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier vor Ort nicht alle Unterlagen kopieren können.

 

Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich.

 

 

 

Ansprechpartner Stadtverwaltung

Einbürgerungen

 

Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen)

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mainzer-Tor-Anlage 6

61169 Friedberg (Hessen)

Adresse über Google Maps anzeigen

 

E-Mail oder Kontaktformular

www.friedberg-hessen.de

weitere Informationen

 

Aktuelle Öffnungszeiten der stadtverwaltung Friedberg (Hessen) siehe Startseite.

 

 

   
   
   

 

Anfahrt, Parkplätze und Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen

 

 


PDF-Datei 01-Einbuergerungsantrag
PDF-Datei 02-Erklärung zum Einbürgerungsantrag
PDF-Datei 03-Loyalitätserklärung und Bekenntnisse
PDF-Datei 04-Merkblatt zur Verfassungstreue
PDF-Datei 05-Unterrichtung über personenbezogene Daten - DSGVO
 
 

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