Grillplatz Ockstadt

 

Willkommen auf dem in idyllischer Landschaft gelegenen Grillplatz im Stadtteil Ockstadt. Schön, dass Sie sich für dieses beliebte Gelände interessieren!   Alles, was benötigt wird, ist vor Ort: eine große Freifläche zum Spielen und Feiern mit Toiletten, Wasser- und Stromanschluss, ein großer, seitlich teilweise geschlossener Unterstand und eine Stelle für Lagerfeuer. Nicht vorhanden ist ein Grill.   Die Vergabe und Nutzung dieses Freizeitgeländes unterliegt bestimmten Regeln und erfolgt deshalb nach den folgenden Richtlinien:  
  • Der Nutzer hat einen örtlichen Bezug zu Friedberg nachzuweisen.
  • Die beabsichtigte Veranstaltung darf nur rein gesellschaftlicher Natur sein. Sofern eine Nutzung beabsichtigt ist, bei der am Rande oder gar überwiegend Werbezwecke oder kommerzielle Zwecke verfolgt werden, wird die Überlassung abgelehnt.
  • Die Zahl der Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen.
  • Die Nutzung ist am Nutzungstag bis 24.00 Uhr begrenzt.
  • Eine Übernachtung auf dem Gelände (auch Zelten) ist nicht zulässig.
  • Ab 22.00 Uhr ist der Geräuschpegel so niedrig zu halten, dass keinerlei Beeinträchtigungen gegenüber Dritten entstehen.
  • Die Benutzung von elektronisch verstärkten Musikinstrumenten ist zu jedem Zeitpunkt untersagt.
  • Ein Lagerfeuer ist mindestens zwei Tage im Voraus anzumelden. Der Umgang mit offenem Feuer und Glut (Grillkohle) kann aus Gründen des Brandschutzes untersagt werden.
  • Einladungen dürfen nicht an eine unbestimmte Anzahl von möglichen Gästen verschickt werden, z.B. durch digitale Medien.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Der Nutzer haftet für Beschädigungen (unter anderem an WC-Anlage und Überdachung, der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird dem Nutzer empfohlen).
  • Der Nutzer hat für die Bestückung und Reinigung der WC-Anlage und für die Entsorgung des Mülls selbst zu sorgen.
  • Die Zufahrt zum Grillplatz ist für Rettungsfahrzeuge stets freizuhalten.
  • Sofern Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden sollen, bedarf es einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
  • Sofern eine bereits genehmigte Nutzung durch den Nutzer abgesagt wird, ist die Hälfte des Nutzungsentgelts als Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Stellt sich nach Durchführung einer Veranstaltung heraus, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, wird der Nutzer von weiteren Nutzungen des Grillplatzes ausgeschlossen. Da der Grillplatz sehr begehrt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung zu Beginn eines Jahres. Die Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgelts kann nachfolgender Tabelle entnommen werden.

 

Grillplatz Ockstadt Antragsformular

 

Das Formular steht im PDF-Format zum lesen oder herunterladen bereit. Dazu benötigen Sie zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie sich bei Bedarf hier kostenlos aus dem Internet laden können.

 

Nutzungsentgelte:
Das Nutzungsentgelt beinhaltet auch den Verbrauch für Strom und Wasser:

 

Nutzergruppe maximale Anzahl der Teilnehmer/ innen Entgelt je Nutzungstag,
bei zusätzlichem Auf- bzw. Abbautag zusätzlich 1/2 des Entgelts
Kaution
Friedberger Vereine, Parteien, kirchliche Institutionen, gemeinnützige GmbHs, Gewerkschaften, Behörden bis 100 100,00 € 300,00 €
mehr als 100 max. 250 200,00 €
Friedberger Privatpersonen bis 50 100,00 €
bis 100 165,00 €
mehr als 100 max. 250 200,00 €
in Friedberg ansässige Firmen für Betriebsfeiern max. 250 220,00 €
Friedberger Schulen für Schulfeiern (mit Eltern oder Lehrern) max. 250 150,00 € 250,00 €
Kindergeburtstage (bis einschl. 10. Geb.), Ausflüge Friedberger Kitas und Grundschulklassen max. 250

Nutzung montags bis freitags, sofern es sich dabei um einen Werktag handelt: 30,00 €

Nutzung samstags, sonntags und an Feiertagen: 60,00 € 100,00 €
Ausflüge Friedberger Schulklassen (mit Lehrer) ab der 5. Klasse (Kindergeburtstage bis einschl. 14. Geb.)

 

 


 

 

Ansprechpartner Stadtverwaltung

Stadthallenverwaltung

 

Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen)

Stadthallenverwaltung und Bürgerhäuser

Am Seebach 2

61169 Friedberg (Hessen)

Adresse über Google Maps anzeigen

 

E-Mail oder Kontaktformular

www.friedberg-hessen.de

weitere Informationen

 

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

 

Mo - Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Anfahrt, Parkplätze und Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen